Nebenkosten-Check § 556 BGB · § 2 BetrKV · HeizkostenV  ·  Prüfung starten →

Jede zweite Nebenkosten­abrechnung ist falsch.

Lade deine Abrechnung hoch. Wir rechnen sie gegen BGB, Betriebskosten­verordnung und Heizkosten­verordnung nach und zeigen dir jeden Punkt, der nicht stimmt — mit Paragraf und Betrag. Danach bekommst du ein fertiges Widerspruchs­schreiben.

Kein Abo, keine Erfolgs­beteiligung, keine Wartezeit auf einen Anwalts­termin.

Betriebskostenabrechnung 2024 geprüft · 6 Beanstandungen
Position Gesamt Dein Anteil
Grundsteuer 2.400,00 302,22
Heizung und Warmwasser nur 30 % nach Verbrauch — zulässig sind 50–70 % 9.800,00 1.234,50
Müllentsorgung 1.800,00 226,67
Verwaltungskosten nicht umlagefähig — § 1 Abs. 2 BetrKV 1.200,00 151,11
Reparatur Hauseingangstür Instandsetzung — trägt der Vermieter 890,00 112,07
Objektbetreuungspauschale keine Kostenart des § 2 BetrKV — nachfragen 600,00 75,56
Gartenpflege Flächenanteil ergibt 138,52 € — 71,48 € zu viel 1.100,00 210,00
Abrechnung kam 406 Tage zu spät · § 556 Abs. 3 BGB strittig: 872,13 €
53 % der geprüften Abrechnungen enthielten 2025 mindestens einen Fehler. Quelle: Deutscher Mieterbund.
317 € bekommen Mieter im Schnitt zurück, wenn sich der Fehler bestätigt.
12 Monate hast du ab Zugang Zeit, Einwendungen zu erheben. Danach zählt auch ein echter Fehler nicht mehr.
Ablauf

Drei Schritte, keine Termine

  1. Abrechnung hochladen

    PDF oder Foto. Wir lesen Positionen, Flächen, Zeitraum und Vorauszahlungen aus.

  2. Prüfbericht lesen

    Jeder Punkt mit Erklärung in Alltagssprache, Paragraf und betroffenem Betrag.

  3. Widerspruch verschicken

    Fertiges Schreiben mit deinen Punkten, Belegeinsicht nach § 259 BGB und Frist.

Prüfkatalog

Was nachgerechnet wird

Kein Textvergleich, keine Schätzung. Jede Prüfung ist an eine konkrete Vorschrift gebunden und liefert einen Betrag.

Prüfung Norm Wirkung
Abrechnungsfrist § 556 Abs. 3 S. 2 BGB Nach zwölf Monaten ist die gesamte Nachzahlung ausgeschlossen
Abrechnungszeitraum § 556 Abs. 3 S. 1 BGB Höchstens zwölf Monate je Abrechnung
Nicht umlagefähige Kosten § 1 Abs. 2 BetrKV Verwaltung, Instandhaltung, Reparaturen, Kontoführung und sieben weitere
Verbrauchsanteil Heizung § 7 HeizkostenV Unter 50 % oder über 70 %: 15 % Kürzungsrecht
Fehlende Verbrauchserfassung § 12 Abs. 1 HeizkostenV 15 % Kürzungsrecht ohne Nachweis eines Schadens
Umlageschlüssel § 556a Abs. 1 BGB Dein Anteil gegen deine Wohnflächenquote nachgerechnet
Rechnerische Plausibilität § 259 BGB Anteil höher als die Gesamtkosten der Position
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Bald verfügbar — jetzt vormerken

Der Check startet rechtzeitig zur Abrechnungssaison im Herbst. Die meisten Vermieter verschicken zwischen Oktober und Dezember, weil sie die Zwölfmonatsfrist ausreizen. Trag dich ein, dann bekommst du zum Start eine Nachricht — und den ersten Check kostenlos.

Was dieser Check ist — und was nicht. Wir rechnen deine Abrechnung nach und nennen dir zu jedem Punkt die Vorschrift, um die es geht. Die Bewertung deines Einzelfalls bleibt bei dir.

Das ist keine Rechtsberatung und ersetzt im Streitfall nicht die Einschätzung eines Anwalts oder Mietervereins. Wir prüfen die Abrechnung, nicht die dahinterliegenden Belege — die kannst du beim Vermieter nach § 259 BGB jederzeit einsehen.

Quellen: Deutscher Mieterbund (Fehlerquote und Durchschnittsbetrag 2025)